ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Stand 2007
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Diese
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und
Verträge. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Unser
Sitz ist Hungen.
ANGEBOT
/ ANNAHME
2. Bei
Abschluss eines Kaufvertrages ist der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgebend,
sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Angebote sind freibleibend. Es
gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Bestellungen müssen
mindestens 1 Tag vor dem Tag der Lieferung aufgegeben sein.
Eine Haftung des Verkäufers für Kosten und Schäden durch Lieferverzögerungen
oder notwendig werdender Stornierungen wegen schlechten Wetters oder
technischer Schwierigkeiten ist ausgeschlossen. Vereinbarungen über
uhrzeitgenaue Anlieferungen sind unverbindlich.
Stornierungen des Käufers sind dem Verkäufer bis 12.00 Uhr mittags vor dem Tag
der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Sofern der Rasen schon geschält ist,
kann der Verkäufer danach den vollen Kaufpreis einfordern.
VERPACKUNG / TRANSPORT
3. Der
Rollrasen wird dem Käufer auf Einwegpaletten ab Hof/Schälstelle zur Verfügung
gestellt. Die Transportsicherung bei Abholung der Ware ist Sache des Käufers.
Für die Paletten wird ein Pfand gemäß der aktuellen Preisliste erhoben.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4. Bei
Barverkäufen ist der Kaufpreis spätestens bei Erhalt der Ware fällig. Der
Verkäufer ist grundsätzlich berechtigt Ware nur gegen Vorkasse zu liefern. Bei Kauf auf Rechnung ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
GEWÄHRLEISTUNG
5. Eine
Garantie für das Anwachsen des Rollrasens kann nicht übernommen werden, da die Aufzucht und Pflege in den wichtigen ersten Wochen nach dem Verlegen durch den
Verkäufer nicht beeinflusst werden kann.
MÄNGELRÜGEN
6. Jede
Lieferung bzw. Abholung ist sofort nach Übernahme zu untersuchen. Erkennbare
Mängel sind spätestens innerhalb 24 Stunden nach Empfang der Ware schriftlich
zu rügen. Dies gilt auch für Mindermengen.
EIGENTUMSVORBEHALT
7. Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum
des Verkäufers.
ERFÜLLUNGSORT
UND GERICHTSSTAND
8. Erfüllungsort
ist der Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers
zuständige Gericht.